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   OLG Celle, 09.04.1960 - 1 W 35/60   

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OLG Celle, 09.04.1960 - 1 W 35/60 (https://dejure.org/1960,1358)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.04.1960 - 1 W 35/60 (https://dejure.org/1960,1358)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. April 1960 - 1 W 35/60 (https://dejure.org/1960,1358)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1670
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Eine vermittelnde Auffassung (OLG Celle NJW 1960, 1670; OLG Koblenz MDR 1968, 60, 61; MDR 1989, 647) geht schließlich davon aus, dass § 43 ZPO der Geltendmachung des Ablehnungsgrundes aus einem anderen Verfahren nur dann entgegenstehe, wenn zwischen den Verfahren ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht oder die Partei in Kenntnis des Ablehnungsgrundes aus einem anderen Verfahren sich in diesem Rechtsstreit in eine Verhandlung eingelassen oder Sachanträge gestellt hat.
  • OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20

    Richterablehnung wegen grober Verfahrensfehler in einem Schadensersatzprozess im

    (c) Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 01.06.2006 (vgl. BGH, Beschl. v. 01.06.2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776 - 2778, juris Rn. 11), auf die sich auch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss beruft, einer vermittelnden Ansicht angeschlossen, die einen Verlust des Ablehnungsrechts für einen anderen Rechtsstreit annimmt, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (so zuvor bereits BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, DB 1987, 1976, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60, 61, und Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647; Schneider, MDR 1977, 441, 443).

    (a) Ein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang erfordert nicht nur, dass beide Verfahren zwischen denselben Parteien geführt werden (so OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670), sondern dass zudem im ersten Verfahren für das zweite Verfahren verwertbare Arbeit geleistet worden ist, wie z.B. im Verhältnis Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsacheprozess (so OLG Koblenz, Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647 und Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60 - 61; in diesem Sinn auch Schneider, der eine Fortwirkung des Verlustes des Ablehnungsrechts nur auf Folgeprozesse annehmen will, vgl. Schneider MDR 1977, 441 - 444 ebenso Stein/Jonas/ Bork, ZPO, 23. Aufl. 2013, § 43 Rn. 3), oder dass es zumindest teilweise auf identische Streitfragen ankommt (so der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren desselben Steuerpflichtigen, die jeweils von der identischen Tat- und Rechtsfrage abhingen, ob die Beschwerdeführer die Wohnungen eines Zweifamilienhauses im Jahr 1980 an Unternehmer vermietet hatten, vgl. BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, BFHE 149, 424, BStBl II 1987, 577, juris Rn. 15).

  • BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters in einem anderen Verfahren bei Verlust

    cc) Nach einer dritten Meinung gilt der Verlust des Ablehnungsrechts auch für einen anderen Rechtsstreit, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (BFH DB 1987, 1976; OLG Celle NJW 1960, 1670; OLG Koblenz MDR 1986, 60, 61; Schneider, MDR 1977, 441, 443; in diesem Sinn auch OLG Koblenz MDR 1989, 647).
  • OLG Frankfurt, 07.09.1979 - 20 W 378/78

    Begründetes Ablehnungsgesuch für ein Verfahren mit Befangenheit des Richters oder

    Dies wird sogar dann angenommen, wenn der Ablehnende in dem anderen Verfahren sein Ablehnungsrecht gemäß § 43 ZPO verloren hat, weil er sich dort in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat (vgl. Senatsbeschluß 20 W 647/78 vom 25.09.1978; OLG Düsseldorf NJW 55, 553; OLG Stuttgart Justiz 73, 92; Stein Jonas, ZPO 19. Aufl., § 43 Anm. I; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 43 Anm. B II; a.M. OLG Gelle NJW 60, 1670; OLG Hamm NJW 67, 1864).
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